Gewässerordnung





Auszug aus der


 

Gewässerordnung des Fischereivereines Dettingen e.  V.

 

   Nur d i e - b z w. derjenige darf an den Vereinsgewässern angeln, der

 

 einen gültigen Jahresfischereischein und die Fischereierlaubnis des Vereins bei sich führt.

 

 
  Außer dem bestellten Gewässerwart sind auch alle Ausschussmitglieder berechtigt und verpflichtet, im Zweifelsfall Papiere und Fang eines jeden Anglers am Wasser zu kontrollieren. Festgestellte Verstöße gegen die Gewässerordnung sind dem Vorstand des Vereins zu melden.

 
 

 

  Jeder Angelfischer hat seine Fänge sauber in die Fangliste einzutragen. Wird die Fangliste - auch bei Fehlanzeige - zum 31.12. jeden Jahres nicht beim Gewässerwart abgegeben, so kann der Erlaubnisschein für das kommende Jahr versagt werden.

 
 

 

  Treten Wasserverunreinigungen oder Fischsterben auf, so werden sofort die nächste zuständige Behörde, der Vorstand sowie der Gewässerwart verständigt.

 

  Es darf mit einer Handangeln oder einer Fliegenrute oder einer Spinnrute gefischt werden. Zum Aalfang sind zwei Angeln für Vereinsmitglieder erlaubt.

 

 

  Jede Rute darf nur mit einem Einfachhaken - keine Mehrfachhaken bestückt werden. Als Ausnahmen gelten Blinker, Wobbler u. Kunst-Köderfischsysteme.

 

 

  Ohne unmittelbare Beaufsichtigung dürfen Angeln nicht im Wasser verbleiben. Für kurze Zeit ist die Aufsicht durch einen anderen Angler erlaubt.

 

 

  Als Edelfische gelten Forelle, Karpfen, Schleie, Hecht, Aal und Zander. Weißfische, und Wels unterliegen keiner Fangbeschränkung. Bei Erreichen der täglichen Fangquote ist das Angeln sofort einzustellen. Untermassige oder während der Schonzeit gefangene Fische müssen sofort lebend und schonend ins Wasser eingesetzt werden. Verletzte Fische sind zu entnehmen und werden dem Fanglimit angerechnet.

 

 

  Es dürfen pro Tag und Art 4 Stück davon 3 Stück Edelfische gefangen werden. Sonderregelungen gelten beim Hege- und Gemeinschaftsfischen.

 

 

Angelzeiten 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang, in der Sommerzeitz auf Aal und Welsfang bis 1 Uhr.

 
 

  Fänge sind nicht übertragbar.

 

  Jungfischer dürfen zu gleichen Bedingungen am Fischfang teilnehmen, unter Aufsicht eines erwachsenen Mitglieds oder des Jugendleiter.

  

  Nach Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten in der Elterneintrittserklärung kann ab 14 Jahre das Angeln an den Vereinsgewässer ohne Begleitung erfolgen, sofern der Jungfischer die Sportfischerprüfung abgelegt hat.

  

  Das Fischen mit lebenden Köderfischen, Fröschen, Kröten oder Mäusen ist verboten. Die Mitglieder werden angehalten, sich nach dem Tierschutzgesetz zu richten. Fanggeräte wie Zugnetz, Legangeln, Reusen, Senken sowie Systeme sind verboten.

  

  Das Schlachten der Fische am Gewässer ist aus Gründen der Verschmutzung und der ordnungsgemäßen Eintragung des Fanggewichtes in die Fangliste verboten.

 

 

  Grenzen siehe Angelkarte.

  

  Das Befahren der Ufer, Befahren der Wiesen, Felder und sowie das Zelten und offenes Feuer am Wasser sind streng untersagt. (Ausnahme: Genehmigung durch Gesamtvorstand)

 
 

 

Es sind die zur Verfügung stehenden Parkplätze zu benutzen.

 

Der Angelplatz ist sauber zu verlassen, Abfälle und Reste müssen mitgenommen werden.

 

  Verstöße gegen die Gewässerordnung können durch Mehrheitsbeschluss des Ausschusses mit dem Vereinsausschluss oder Sanktionen geahndet werden.

 
 

  Es gelten die gesetzliche Mindestmaße und Schonzeiten.

Die Gewässerordnung bildet ein Teil der Fischereierlaubnis und wird vom Ausschuss festgelegt.

Beschlossen und genehmigt durch die Vereinsvorstandschaft/Ausschuss am 07.08.2017 

 

Gez. 1. Vorsitzender Thomas Breier

 


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